Bebauungsplan für das Teilgebiet „Aufm Triesch“ in der Ortsgemeinde Hentern
Aufstellung eines Bebauungsplans für das Teilgebiet „Aufm Triesch“ in der Ortsgemeinde Hentern; Frühzeitige Unterrichtung und Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Ortsgemeindetrat Hentern hat in seiner Sitzung am 13.10.2022 beschlossen, einen Bebauungsplan für das Teilgebiet „Aufm Triesch“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b des Baugesetzbuches (BauGB) aufzustellen. Dieser Beschluss wurde im Saarburger Kreisblatt am 26.10.2022 ortsüblich bekannt gemacht.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll die bauplanungsrechtliche Voraussetzung für die Überplanung des Gebiets „Aufm Triesch“ bergseitig im rückwärtigen Anschluss an die Bestandsbebauung in der Hochwaldstraße geschaffen werden. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans für das Teilgebiet „Aufm Triesch“ ergibt sich aus nachstehendem Plan.
In seiner Sitzung am 07.10.2024 beschloss der Ortsgemeinderat, das Planverfahren auf den neuen § 215 a BauGB umzustellen, billigte den Entwurf des Bebauungsplans und beschloss, die Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.
Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit erfolgt gemäß § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB vom 07.11.2024 bis einschließlich 10.11.2024 unter der Internetadresse: www.saarburg-kell.de/bauen-wirtschaft/ausschreibungen-und-offenlagen/offenlagen/.
Während der vorgenannten Frist sind folgende Unterlagen zur Einsichtnahme eingestellt:
- Planzeichnung
- Textliche Festsetzungen
- Begründung
- Vorprüfung des Einzelfalls
- Umweltbericht
- Artenschutzprüfung
Zusätzlich können die Unterlagen während der vorgenannten Frist auch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell, Bauamt, Schlossberg 6, 54439 Saarburg, Raum 1.OG 43, während der untenstehenden Sprechzeiten eingesehen werden. Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist nach Terminvereinbarung möglich. Die Terminvereinbarung erfolgt telefonisch (06581 81-321) oder per E-Mail (planungsbeteiligung@saarburg-kell.de).
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB
Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 11.11.2024 bis einschließlich 10.12.2024 unter der Internetadresse: www.saarburg-kell.de/bauen-wirtschaft/ausschreibungen-und-offenlagen/offenlagen/.
Während der vorgenannten Frist sind folgende Unterlagen zur Einsichtnahme eingestellt:
- Planzeichnung
- Textliche Festsetzungen
- Begründung
- Vorprüfung des Einzelfalls
- Umweltbericht
- Artenschutzprüfung
Zusätzlich können die Unterlagen während der vorgenannten Frist auch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell, Bauamt, Schlossberg 6, 54439 Saarburg, Raum 1.OG 43, während der untenstehenden Sprechzeiten eingesehen werden. Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist nach Terminvereinbarung möglich. Die Terminvereinbarung erfolgt telefonisch (06581 81-321) oder per E-Mail (planungsbeteiligung@saarburg-kell.de).
Stellungnahmen können während der vorgenannten Fristen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an folgende Mail-Anschrift übermittelt werden: planungsbeteiligung@saarburg-kell.de. Stellungnahmen können bei Bedarf auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Gemäß § 4 a Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Sprechzeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell:
montags bis freitags von 8.30 – 12.00 Uhr
donnerstags von 14.00 – 16.00 Uhr
donnerstags zusätzlich nach Vereinbarung von 16.00 – 18.00 Uhr
Hentern, 30.10.2024
Ortsgemeinde Hentern
gez. Nadine Wagner, Ortsbürgermeisterin