Brennholzsaison 2023/2024
Durch den Gemeinderat wurde in der Sitzung vom 25.09.23 über die Punkte
1.) Mindestbrennholzpreis
2.) Höchstbestellmenge
3.) Vergabe von Flächenlosen (Selbstwerbescheine)
beschlossen.
1.) Festlegung Mindestbrennholzpreis
Den Ortsgemeinden wird zur Ausschöpfung der Einnahmemöglichkeiten und Festlegung marktgerechter Preise empfohlen, sich den Mindestbrennholzpreisen von Landesforsten anzuschließen.
Beschluss: Der Ortsgemeinderat beschließt, sich den von Landesforsten festgesetzten Mindestbrennholzpreisen anzuschließen:
Laubhartholz (Buche, Eiche, Birke i.d.R. gemischt): 73,00 EUR/Fm
Weichhölzer (Weide, Linde, Erle): 60,00 EUR/Fm
Nadelholz: 53,00 EUR/Fm.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
2.) Festlegung Höchstbestellmenge
Um „Hamsterkäufe“ zu vermeiden und jeden Bürger mit Brennholz beliefern zu können, wird empfohlen, die Bestellmenge analog des Vorjahres auf max. 10 Festmeter je Haushalt zu begrenzen.
Beschluss: Der Ortsgemeinderat beschließ, eine Höchstbestellmenge von 5 Festmeter je Haushalt festzusetzen. Im Einzelfall können Mehrmengen bei ausreichender Verfügbarkeit bereitgestellt werden.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
3.) Vergabe von Flächenlosen (Selbstwerbescheine)
Aufgrund von versicherungsrechtlichen und förderrechtlichen Gründen wird der Ortsgemeinde davon abgeraten, Selbstwerbescheine für stehendes oder liegendes Holz zu vergeben.
Beschluss: Der Ortsgemeinderat beschließt, dass grundsätzlich keine Selbstweberscheine für stehendes oder liegendes Holz vergeben werden.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig