Jagd­ge­nos­sen­schafts­ver­samm­lung

Die Jagdgenossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Hentern-Baldringen findet am 23. Januar 2025 um 19 Uhr, im Bürgerhaus Baldingen statt, zu der hiermit gemäß § 5 Abs. 2 der Satzung der Jagdgenossenschaft Hentern-Baldringen vom 3. April 2012 eingeladen wird.

Jede/r Jagdgenossin/-genosse kann sich mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen durch:

 

  • die Ehegattin/den Ehegatten bzw. die Lebenspartnerin/den Lebenspartner oder
  • eine Verwandte / einen Verwandten in gerader Linie oder
  • eine ständig von dem Mitglied beschäftigte Person oder
  • ein volljähriges Mitglied der Jagdgenossenschaft Hentern-Baldringen oder
  • eine die Grundfläche land-, forst- oder fischerwirtschaftlich bewirtschaftende Person.

Ein/e Jagdgenossin/-genosse kann höchstens drei Vollmachten in einer Person vereinigen – § 7 Satzung der Jagdgenossenschaft Hentern-Baldringen.

Tagesordnung:

  1. Begrüßung und Eröffnung durch die Jagdvorsteherin
  2. Bericht über das Jagdjahr 2023/24 mit Aussprache
  3. Beratung und Beschlussfassung über die anderweitige Verwendung des Reinertrages für das Jagdjahr 2023/2024
  4. Entlastung des Vorstands nach § 6 der Satzung der Jagdgenossenschaft Hentern-Baldringen der Jagdjahre 2023/2024
  5. Beratung und Beschlussfassung über Erstellung/Aktualisierung des elektronischen Jagdkatasters
  6. Neuwahl der Jagdvorstands für die Amtszeit 01.04.2025 bis 31.03.2030
  7. Verschiedenes, Informationen (u.a. Aufteilung des Jagdbezirks in Jagdbögen, Neuverpachtung ab 01.04.2026), Anfragen

Das Grundflächenverzeichnis (Jagdkataster) liegt zur Einsichtnahme bis 23.01.2025 bei Jagdvorsteherin Jennifer-Laura Höfer, Ringstraße 4, 54314 Baldringen, sowie bei der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell, Schlossberg 3, Zimmer 113, Saarburg, während der Dienstzeiten aus (telefonische Vereinbarung vorab notwendig 06581 81-431).

Veränderungen zum Grundflächenverzeichnis sind innerhalb der vorgenannten Frist durch die Vorlage von amtlichen Nachweisen über die Eigentumsänderung (Grundbuchauszug) anzuzeigen. Gemäß § 2 (2) der Satzung der Jagdgenossenschaft Hentern-Baldringen sind Eigentumsveränderungen dem Jagdvorstand zur Berichtigung des Grundflächenverzeichnisses unverzüglich anzuzeigen.

Baldringen, 06.01.2025
Jennifer-Laura Höfer, Jagdvorsteherin