Jagdgenossenschaftsversammlung Hentern-Baldringen

Die Jagdgenossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Hentern-Baldringen findet am 13.05.2025 um 19 Uhr im Landgasthof Kopp, Am Kirchberg 5 in Hentern statt, zu der hiermit gemäß §5 Abs. 2 der Satzung der Jagdgenossenschaft Hentern-Baldringen vom 3. April 2012 eingeladen wird.

Jede/r Jagdgenossin/-genosse kann sich mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen durch:

  • die Ehegattin/den Ehegatten bzw. die Lebenspartnerin/den
    Lebenspartner oder
  • eine Verwandte / einen Verwandten in gerader Linie oder
  • eine ständig von dem Mitglied beschäftigte Person oder
  • ein volljähriges Mitglied der Jagdgenossenschaft Hentern-Baldringen oder
  • eine die Grundfläche land-, forst- oder fischerwirtschaftlich bewirtschaftende Person.

Ein/e Jagdgenossin/-genosse kann höchstens drei Vollmachten in einer Person vereinigen – § 7 Satzung der Jagdgenossenschaft Hentern-Baldringen.

Tagesordnung:

  1. Begrüßung und Eröffnung durch die Jagdvorsteherin
  2. Teilung des Jagdbezirks Hentern-Baldringen; Vorstellung der
    beiden Jagdbögen
  3. Beratung und Beschlussfassung zu den beiden vorgestellten
    Jagdbögen
  4. Verschiedenes

Das Grundflächenverzeichnis (Jagdkataster) liegt zur Einsichtnahme in der Zeit vom 24.04. – 09.05.2025 beim Jagdvorsteher Ewald Annen, Bahnhofstraße 7, Hentern, sowie bei der Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell, Schlossberg 3, Zimmer 113, Saarburg, während der Dienstzeiten aus (telefonische Vereinbarung vorab notwendig 06581 81-431).

Veränderungen zum Grundflächenverzeichnis sind innerhalb der vorgenannten Frist durch die Vorlage von amtlichen Nachweisen über die Eigentumsänderung (Grundbuchauszug) anzuzeigen.

Gemäß § 2 (2) der Satzung der Jagdgenossenschaft Hentern-Baldringen sind Eigentumsveränderungen dem Jagdvorstand zur Berichtigung des Grundflächenverzeichnisses unverzüglich anzuzeigen.

Hentern, 21.04.2025
Ewald Annen, Jagdvorsteher

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Bekanntmachung

Gemäß § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GVBl. S. 153) i. V. m. § 25 des Grundsteuergesetzes (GrStG) und § 16 des Gewerbesteuergesetzes (BGBl. I S. 4167) hat der Ortsgemeinderat Hentern in seiner Sitzung am 25.11.2024 folgende Satzung beschlossen.

Die Jagdgenossenschafts-versammlung der Jagdgenossenschaft Hentern-Baldringen findet am 13.05.2025 um 19 Uhr im Landgasthof Kopp statt.

Auch in diesem Jahr zeigten die Kinder in Hentern wieder beeindruckenden Einsatz beim traditionellen Rappel.