Weihnachtsgrüße
Die Ortsbürgermeister der Verbandsgemeinde Saarburg-Kell haben sich mit einer Resolution an Ministerpräsident Alexander Schweitzer und die rheinland-pfälzische Landesregierung gewandt. In dieser Resolution fordern sie eine grundlegende Überarbeitung des Kita-Zukunftsgesetzes und der damit verbundenen Finanzierungsregelungen, um die Kommunalfinanzen vor massiven Belastungen zu schützen.
Die Verwaltung hat die Ortsbürgermeister bei der Ausarbeitung des Papiers unterstützt und Bürgermeister Jürgen Dixius sowie die Erste Beigeordnete Simone Thiel haben die Resolution im Namen der Verbandsgemeinde unterzeichnet, nachdem der Verbandsgemeinderat dies in seiner Sitzung vergangene Woche einstimmig befürwortete.
Hintergrund: Überforderung der Kommunen durch Kita-Gesetz
Das Kita-Zukunftsgesetz des Landes Rheinland-Pfalz hat den Anspruch, frühkindliche Bildung zu fördern. Die Umsetzung der Neuregelungen hat jedoch gravierende finanzielle Folgen für die Kommunen. In der Verbandsgemeinde Saarburg-Kell werden die Ortsgemeinden ab dem kommenden Jahr durch steigende Personalkostenanteile und rückwirkende Zahlungen massiv belastet. Für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 summieren sich diese zusätzlichen Kosten auf über 4 Millionen Euro. Auf die Gemeinden mit Kitas kämen Nachzahlungen im Bereich von 100.000 bis 400.000 Euro pro Einrichtung zu. Zusätzlich entstehen den Gemeinden darüber hinaus auch zukünftig höhere Kosten von bis zu 90.000 Euro jährlich.
Die Gemeinden tragen bereits heute die Hauptlast der Sach- und Personalkosten für Kitas, während die Beteiligung der freien Träger, insbesondere der kirchlichen, erheblich reduziert wurde. Diese Situation gefährdet nicht nur die finanzielle Selbstständigkeit der Gemeinden, sondern auch deren Möglichkeit, zentrale Aufgaben wie die Pflege der Infrastruktur, Vereinsförderung und Seniorenarbeit wahrzunehmen.
Forderungen der Resolution
Die Resolution richtet sich mit klaren Forderungen an das Land Rheinland-Pfalz:
- Übernahme der Kita-Personalkosten durch das Land: Frühkindliche Bildung ist eine Bildungsaufgabe und damit eindeutig Ländersache.
- Klare gesetzliche Regelungen: Es bedarf einer eindeutigen Festlegung, welche Kostenarten von wem zu tragen sind.
- Beendigung der Übergangsregelung: Die rückwirkenden Zahlungen bis 2024 sind rechtlich und finanziell nicht tragbar und müssen als verwirkt erklärt werden.
- Neubewertung der finanziellen Auswirkungen des Gesetzes: Die bisherige Folgekostenberechnung ist unzureichend.
Rechts- und - Planungssicherheit schaffen: Die Verhandlungen zwischen kommunalen Spitzenverbänden, freien Trägern und Kirchen müssen durch klare gesetzliche Vorgaben ersetzt werden.
Bürgermeister Jürgen Dixius betonte in der Sitzung des Verbandsgemeinderats: „Es ist nicht hinnehmbar, dass unsere Gemeinden durch immer neue Vorgaben der Landesregierung in die Handlungsunfähigkeit gedrängt werden. Das Land muss seiner Verantwortung gerecht werden und die Finanzierungslast übernehmen, die aus ihrer Gesetzgebung resultiert. Unsere Ehrenamtlichen verlieren die Motivation, wenn dringend benötigte Mittel für Straßensanierungen, Sportplätze oder die Seniorenarbeit fehlen. Demokratie lebt vom Engagement vor Ort – und das wird durch diese Belastungen ausgehöhlt.“
Die Verbandsgemeinde appelliert eindringlich an die Landesregierung, aber auch den Kreistag, die Sorgen der Kommunen ernst zu nehmen und für eine gerechte und zukunftsfähige Kita-Finanzierung zu sorgen. Nur so kann die Grundlage für eine funktionierende kommunale Selbstverwaltung und eine solide Bildungsinfrastruktur erhalten werden.